Startseite Klaus Faber AG

Präambel

Die Klaus Faber AG ist einer der bedeutendsten Kabeldistributoren der Europäischen Union. Als Partner des Handels und der Industrie mit weltweiten Projekten sind für uns soziale und ethische Verantwortung von jeher wesentliche Maßstäbe unseres geschäftlichen Handelns.
Diese Verantwortung nehmen wir weltweit auf den jeweiligen Beschaffungsmärkten ebenso wahr wie gegenüber Kunden und Geschäftspartnern, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Umwelt und Gesellschaft.

Integrität, Fairness und Nachhaltigkeit sind dabei die Grundlage eines verantwortungsvollen und ethisch einwandfreien Umgangs miteinander. Hierfür haben wir uns die in diesem Dokument genannten Regeln gegeben.

Gleichzeitig sind wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten als Distributor im hohen Maß von unseren Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern (nachfolgend: „Lieferanten“) abhängig. Aus diesem Grund werden wir nicht nur an unserem, sondern auch am Verhalten unserer Lieferanten gemessen und inwieweit wir dafür sorgen, dass unsere Lieferanten die gleichen Maßstäbe wie wir selbst einhalten und in der gesamten Lieferkette weitergeben.

Dabei stellen wir keine Ansprüche an unsere Lieferanten, die wir nicht selbst auch bereit sind, zu erfüllen. Wir erwarten von allen Lieferanten, dass das in diesem Dokument zum Ausdruck kommende gemeinsame Grundverständnis zur Achtung der Menschenrechte, zur Einhaltung von Gesetzen und zum Schutz der Umwelt vollwertiger Vertragsbestandteil wird und vom Lieferanten konsequent in der Praxis umgesetzt wird.

Gemeinsam mit dem Lieferanten sollen die Einhaltung dieses Rahmens regelmäßig überprüft und etwaige erforderliche Verbesserungen umgesetzt werden. Sollte es zu schweren Verstößen und/oder mangelnder Kooperation des Lieferanten kommen, sind wir zu einer sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung berechtigt.

Die Anforderungen aus diesem Code of Conduct stellen dabei lediglich die Mindestvoraussetzungen für die Zusammenarbeit dar und sind wesentliche Vertragspflichten des Lieferanten.

Der Code of Conduct wird vollwertiger Bestandteil aller bestehenden und zukünftig abzuschließenden Verträgen zwischen uns und dem Lieferanten, ohne dass in Zukunft erneut gesondert auf dessen Geltung hingewiesen werden müsste.

Dem Lieferanten steht es frei sich selbst und/oder seinen eigenen Lieferanten gegebenenfalls weitergehende Verhaltensregeln aufzuerlegen.
Dabei muss er, wenn und soweit seine Leistung an uns unter Zuhilfenahme von Vorlieferanten, Subunternehmern oder anderen Dritten erfolgt, die in diesem Dokument genannten Mindestanforderungen auch im Verhältnis zu diesen Vorlieferanten, Subunternehmern oder Dritten vereinbaren oder deren Einhaltung in anderer Weise sicherstellen. Eine solche konsequente Weitergabe dieser Vertragspflichten in der gesamten Lieferkette stellt sicher, dass die zugrundeliegenden Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, sowie Arbeitssicherheit und Umweltschutz durchgängig in der gesamten Lieferkette gewahrt werden.

Allgemeine Grundsätze, Einhaltung von Gesetzen

Die Gesetze der jeweils geltenden Rechtsordnung werden akzeptiert und sind zwingend einzuhalten. Darüber hinaus ist der faire und ehrliche Umgang mit Geschäftspartnern Richtschnur des Handelns.

Korruptionsverbot, Wettbewerbs- und Kartellrecht

Unlautere Geschäftspraktiken und Korruption in jeder Form werden nicht toleriert. Geschäftliche und private Interessen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern strikt voneinander getrennt. Jeder mögliche Interessenkonflikt ist zu vermeiden.

Wettbewerbsrechtliche Vorgaben sind verbindlich; Absprachen zu Preisen oder Konditionen die den fairen Wettbewerb einschränken, sind inakzeptabel.

Diskriminierungsverbot und Achtung der Menschenrechte

Die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte ist bindend. Jede Form von Diskriminierung, sei es wegen Rasse, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Religion, politischer Überzeugungen, Weltanschauung oder kultureller Herkunft wird nicht toleriert.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht in diesem Zusammenhang eine besondere Fürsorgepflicht. Innerhalb des Unternehmens wird strikt darauf geachtet sicherzustellen, dass Mitarbeiter stets angemessen behandelt und vor Übergriffen jeglicher Art, seien sie physischer, psychischer (Mobbing) oder sexueller Natur geschützt werden. Im Umgang miteinander wird in diesem Zusammenhang kein unangemessenes Verhalten geduldet.

Angemessene Entlohnung

Beschäftige sind angemessen und auskömmlich zu entlohnen. Die geltenden Regelungen zu Mindestlohn und Vergütungen sind einzuhalten. Dies bedeutet auch, dass Überstunden gemäß den geltenden Gesetzen/Tarifverträgen entlohnt werden.

Faire Arbeitszeiten

Die geltenden Arbeitszeitgesetze sind einzuhalten. Die Einhaltung anwendbarer Tarifverträge ist ebenso verpflichtend wie die Berücksichtigung der maximalen Anzahl von Tages- und Wochenarbeitsstunden für Beschäftige und eine ausreichende Zahl an Tagen zur Erholung.

Koalitionsfreiheit

Das Recht von Beschäftigten auf Koalitionsfreiheit und Versammlungsfreiheit ist ebenso zu respektieren wie das Recht auf Kollektiv‐ und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.

Zwangs- und Kinderarbeit

Zwangs- und Kinderarbeit in jeder Form wird abgelehnt. Dabei besteht im Hinblick auf das Mindestalter die Verpflichtung, die Maßgaben des Übereinkommens 138 und 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einzuhalten. Sollte die nationale Gesetzgebung restriktiver sein, so gelten – wie unter Punkt 1 dargelegt – die jeweils strengeren nationalen Maßstäbe.

Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage

Die natürliche Lebensgrundlage der Menschen ist zu schonen und zu achten. Keinesfalls darf unter Verstoß gegen legitime Rechte der Zugang zu Land, Wäldern oder Gewässern entzogen werden, deren Nutzung die Lebensgrundlage von Personen sichert. Schädliche Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, Lärmemissionen sowie übermäßiger Wasserverbrauch haben zu unterbleiben, wenn dies die Gesundheit von Personen schädigt, die natürlichen Grundlagen zur Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt oder den Zugang von Personen zu einwandfreiem Trinkwasser oder Sanitäranlagen verhindert.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Im Sinne der jeweils geltenden Gesetzgebungen und der darüber hinaus gehenden Fürsorgepflicht für die Beschäftigten wird darauf geachtet sicherzustellen, dass gesundheitliche Risiken – in jeder Form, sei es durch Unfälle oder Berufskrankheiten – für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst minimiert, und wann immer möglich, ausgeschlossen werden. Hierfür ist ein entsprechendes Arbeitssicherheitsmanagement in die Organisationsstruktur integriert.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einer jeden natürlichen Person wird geachtet. Kunden, Lieferanten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle anderen Geschäftspartner können sich sicher sein, dass verantwortungsbewusst mit ihren personenbezogenen Daten umgegangen wird und diese ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet werden.

Geschäftsinterna – auch von Dritten – die nicht allgemein bekannt sind oder veröffentlicht wurden, werden stets vertraulich behandelt. Die Nutzung solcher Informationen für private Zwecke ist unzulässig.

Umweltschutz und Energie

Es besteht Klarheit darüber, dass unsere Umwelt nicht nur für die heutige Generation erhalten werden muss, sondern dass auch zukünftige Generationen von einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und Umwelt profitieren.

Von daher wird besonders Wert auf die Beachtung der einschlägigen Gesetzgebung und internationalen Standards gelegt. Darüber hinaus werden unnötige Umweltbelastungen durch entsprechende betriebliche Regelungen und die Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern minimiert.

Für die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold sowie für weitere Rohstoffe wie Kobalt sind Prozesse in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu etablieren. Schmelzen und Raffinieren ohne angemessene, auditierte Sorgfaltsprozesse sollen gemieden werden.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Jeder Lieferant ist verpflichtet, die sich aus dem LkSG ergebenden Sorgfaltspflichten einzuhalten, unabhängig davon, ob er in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, sowie die entsprechende Einhaltung bei seinen eigenen Lieferanten und deren Lieferanten in der Lieferkette durchzusetzen und sicherzustellen.

Der Lieferant ist auch verpflichtet durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wir unseren auf den Lieferanten und dessen Unterlieferanten bezogenen Verpflichtungen aus dem LkSG (oder darauf bezogenen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden) ordnungsgemäß nachkommen können. Hierzu zählen insbesondere die Durchführung von Audits beim Lieferanten (auch durch Dritte) und dessen Lieferanten, die Information bzgl. der Ergebnisse eigener Auditierungen bei den eigenen Lieferanten, die Mitwirkung bei Präventionsmaßnahmen und der Erstellung von Risikoanalysen sowie der Durchführung von Abhilfemaßnahmen beim Lieferanten.

Werden wir von einem oder mehreren Kunden oder einem sonstigen Dritten aufgrund eines Umstandes, der in den Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten aus dem LkSG (oder darauf beruhender vertraglicher Pflichten) fällt, in Anspruch genommen und hat dieser Umstand seine Ursache ganz oder teilweise im Verantwortungsbereich des Lieferanten oder dessen Lieferanten, hat der Lieferant uns die entsprechenden Kosten und Schäden zu ersetzen und auf erstes Auffordern von der entsprechenden Inanspruchnahme durch den Kunden oder einen sonstigen Dritten freizustellen.

Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen aus diesem Code of Conduct nicht vollumfänglich nach, sind wir berechtigt, den Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Frist außerordentlich und fristlos zu kündigen. Das Recht auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.

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