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27.06.2017 | Klaus Faber AG

Zur Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) EU 305/2011

Zur Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) EU 305/2011.
Zur Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) EU 305/2011.
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Zur Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) EU 305/2011

Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ersetzt ab Juli 2017 die Bauproduktenrichtlinie
(89/106/EWG). Sie schafft eine gemeinsame technische Fachsprache, die eine Festlegung harmonisierter Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten unterstützt sowie klare Regelungen für die CE-Kennzeichnung.

Prüfnorm EN 50399

Produktnorm EN 50575

Klassifizierung EN 13501-6

1. Anforderungen an betroffene Produkte

  • Prüfung und Klassifizierung nach o.g. Normen

  • Anbringen einer CE-Kennzeichnung

  • Ausstellen einer "Leistungserklärung" (DoP, Declaration of Performance)

Für die Umsetzung der EN 50575 gilt eine Übergangsfrist bis 1.7.2017. Das bedeutet, dass alle Produkte, die bis dahin hergestellt und in Verkehr gebracht werden (d. h. das Werk verlassen haben), jedoch noch nicht klassifiziert und gekennzeichnet sind, weiterhin normen- und gesetzeskonform sind. Auch der Weiterverkauf an Händler und Endkunden ist weiterhin zulässig.

Brandklassen nach EN 13501-6
Klasse
Aca
B1ca
B2ca
Cca
Dca
Eca
Fca


2. Anforderungen an die Dokumentation2.1. CE-Kennzeichnung

Spätestens ab dem 1.7.2017 müssen betroffene Produkte mit einer CE-Kennzeichnung nach Abb. 1 versehen werden.

2.2. Leistungserklärung

Hersteller und sogenannte "Inverkehrbringer" müssen für Produkte, die in den Geltungsbereich der BauPVO fallen, eine Leistungserklärung erstellen und dem Kunden zur Verfügung stellen. Bei Herstellern bietet sich hier eine Downloadfunktion im Internet an. Importeure und Händler müssen diese Dokumente auftragsbezogen zur Verfügung stellen.


2.3. Schnitte von Originaltrommeln

Eine der größten Herausforderungen für Händler und Wiederverkäufer besteht in der Rückverfolgung, Etikettierung und Dokumentation von Schnitten, die von Originaltrommeln hergestellt werden. Bei Faber Kabel werden daher IT-seitig Voraussetzungen geschaffen, die notwendigen Informationen in einer Lieferanten-Produktematrix abzulegen und auftragsbezogen für das Warenwirtschaftssystem zur Verfügung zu stellen. So können auch für Schnitte die vorgeschriebene Etikettierung durchgeführt und Leistungserklärungen zur Verfügung gestellt werden.

2.4. Kabelbedruckung

Es ist keine explizite Forderung der BauPVO, aber es zeichnet sich ab, dass die Kennzeichnung der Brandklasse auf dem Kabel als eine gängige Möglichkeit akzeptiert wird, um auch nach der Installation eines Kabels die Übereinstimmung mit den einschlägigen Bauvorschriften nachweisen zu können.


3. Bauvorschriften

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (November 2016) gibt es seitens der Baubehörden noch keine verbindliche Vorschrift oder Norm für die Verwendung der einzelnen Brandklassen von Kabeln und Leitungen. Der Fachverband "Kabel und isolierte Drähte" im ZVEI hat in einem White Paper vom April 2015 einen Vorschlag diesbezüglich ausgearbeitet, der nun von den zuständigen Normungsgremien geprüft wird.

4. Aktuelles

20.11.2016: Der erste Hersteller liefert Ware an Faber Kabel, die nach BauPVO geprüft, zertifiziert und gekennzeichnet ist (Abb. 2).

30.1.2017: Weitere Hersteller liefern gekennzeichnete Ware (NYM). Faber Kabel beantragt die ersten eigenen Zertifikate für Produkte, die mit FACAB® gekennzeichnet sind.

21.3.2017: DIN VDE V 0250-10 erscheint als sogenannte Vornorm. In diesem Dokument wird der Geltungsbereich der BauPVO für nationale Kabelbauarten nach VDE 0250 präzisiert und  das "White Paper" des ZVEI ist als informative Anlage beigefügt. Es wird auf die Überarbeitung von VDE 0100-420, VDE 0100-520 und DIN EN 50174 verwiesen.

3.5.2017: Faber Kabel beginnt mit der CPR-konformen Auszeichnung (Etikettierung) von Ware, zu der uns von Herstellern die notwendigen Informationen vorliegen. Parallel dazu wird auf den Lieferscheinen die DoP-Nummer angedruckt sowie im Internet ein DoP-Finder angeboten.

27.7.2017: Seit vier Wochen ist die Übergangsfrist für Hersteller abgelaufen. Leider sind noch nicht alle relevanten Produkte CPR-konform lieferbar, die Bearbeitungszeiten in den Prüfinstituten sind nach wie vor sehr lang. Dennoch können wir konstatieren, dass bei den Standardkabeln ca. 70 % des Lagerbestandes den neuen Vorschriften entsprechen.

Seit Juni haben wir mehrere öffentliche und kundenbezogene Webinare zum Thema BauPVO durchgeführt. Sollten auch Sie noch Interesse daran haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf zu unserer Technischen Kundenbetreuung.

Diese Informationen finden Sie als PDF-Download hier.